Das Sachenrecht ist in Deutschland im dritten Buch (§§ 854 bis § 1296) des BGB geregelt. Seine vornehmliche Aufgabe besteht darin, die Sachen bestimmten Personen zuzuordnen, worauf das Wesen der dinglichen Rechte beruht. Verknüpft mit einem absoluten Klageschutz, regelt es mithin den Bestand des Rechtsverhältnisses, also die Befugnisse des Eigentümers oder Besitzers, als auch dessen Veränderungen, welche beispielsweise durch Übereignung und Besitzverschaffung eintreten.
Außerhalb des BGB sind weitere sachenrechtliche Sondervorschriften geregelt, so etwa im Wohnungseigentumsgesetz oder dem Erbbaurechtsgesetz.
Unterpunkte dieses Rechtsgebietes sind:
Bei Fragen zu den Rechtsgebieten des Sachenrechtes stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Diese Webseite benutzt Cookies. Wenn Sie mit dem Besuch der Seite fortfahren, erklären Sie sich damit einverstanden.