Das in seiner Ausgestaltung von Richterrecht geprägte Mietrecht birgt sowohl bei der gewerblichen Miete, als auch der Wohnraummiete mannigfach Stolperfallen für den Vermieter einerseits, als auch für den Mieter andererseits, so dass eine profunde Kenntnis nicht nur der gesetzlichen Normen, sondern auch der aktuellen Rechtsprechung zu den einzelnen Fragen des Mietrechts erforderlich ist. Für den nicht juristisch Geschulten ist es nahezu unmöglich seine Rechte und Ansprüche zu kennen und bereits bei der Mietvertragsgestaltung und/oder des Abschlusses eines Mietvertrages adäquat für sich zu lösen.
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